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Umsatzsteuer-Rückerstattung

Sie haben nichts zu verschenken? Wir holen Ihre im Ausland gezahlte Umsatzsteuer (USt.) für Sie zurück.

Deutsche Unternehmen können sich unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland entrichtete Umsatzsteuer (USt.) erstatten lassen. Es muss sich um Umsätze für unternehmerische Zwecke handeln und das betreffende Land muss eine Vorsteuervergütung vorsehen. Näheres erfahren Sie bei der für das Land zuständigen Auslandshandelskammer (AHK) in den Informationen zu ihrem jeweiligen Dienstleistungsbereich.

Das Verfahren der Umsatzsteuerrückerstattung hat sich mit Wirkung zum 1. Januar 2010 wie folgt geändert.

Änderungen zum 1. Januar 2010:
Bei Anträgen auf Umsatzsteuerrückvergütung, die nach dem 31. Dezember 2009 gestellt werden, muss danach unterschieden werden, ob die Vergütung innerhalb der EU oder aus einem Drittland beantragt wird:

  • Seit dem 1. Januar 2010 gilt für die Umsatzsteuerrückvergütung innerhalb der EU ein neues, rein elektronisches Antragsverfahren sowie eine verlängerte Abgabefrist. Anträge eines deutschen Unternehmens sind künftig nicht mehr an die ausländische Erstattungsbehörde, sondern an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu richten. Der Antrag muss bis zum 30. September des Folgejahres gestellt werden. Nähere Informationen zum neuen Verfahren erhalten Sie bei der für das Land zuständigen AHK.
  • Anträge auf Vorsteuerrückerstattung durch ein Drittland sind weiterhin grundsätzlich in Papierform und bis zum 30. Juni des Folgejahres abzugeben. In Bezug auf Drittländer ergeben sich zum 1. Januar 2010 nur marginale Änderungen.

Ob ein Anspruch auf Erstattung der ausländischen Mehrwertsteuer besteht, richtet sich weiterhin nach dem jeweiligen Recht des Erstattungslandes. Das AHK-Netzwerk verfügt über fachlich sowie sprachlich kompetentes Personal in den einzelnen Erstattungsstaaten und kann Ihnen dadurch einen fachkundigen Service bis zur Auszahlung der zu erstattenden Umsatzsteuer anbieten. Nach derzeitigem Stand werden alle AHK in der Lage sein, Anträge von in Deutschland ansässigen Unternehmen bei dem deutschen elektronischen Portal einzureichen.